Bürgerinformationssystem
Da der Bebauungsplan aus dem Jahre 1986 stammt, legt Amtsleiter Orth den Sachverhalt ausführlich dar. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Es wird festgestellt, dass die 11. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“, Erkelenz-Mitte berührt. 2. Die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||