„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Hochbauamtes vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden.“
09.11.2022 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Hochbauamtes vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel realisiert werden.“