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Tatbestand: Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2023 schließt mit dem Ergebnis ab, die Niederschlagswassergebühr auf einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen sowie die Schmutzwassergebühr von bisher 1,75 €/ m³ bezogener Frischwassermenge auf 1,60 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu reduzieren.
Insgesamt sinkt der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2023 gegenüber 2022 um 50.012,00 € auf 9.931.533,00 €. Dabei erhöht sich der Betriebsaufwand um 610.817,00 € auf 3.956.481,00 €, während sich der Finanzaufwand um 660.829,00 € auf 5.975.052,00 € reduziert.
Die Erhöhung des Betriebsaufwandes ist insbesondere auf erhöhte Energiekosten sowie, infolge von sprunghaften steigenden Preisen, erhöhten Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zurückzuführen. Dagegen hat sich beim Finanzaufwand, infolge eines Urteils des OVG Münster vom 17.05.2022 sowie einem daraus resultierenden Gesetzesentwurf zum Kommunalabgabengesetz NRW, eine wesentliche Verringerung bei der kalkulatorischen Verzinsung ergeben (-899.960,00 €). Diese Verringerung wird zwar zum Teil von einem erhöhten Abschreibungsaufwand (+ 234.131,00 €) aufgezehrt, führt aber letztendlich zu der bereits erwähnten, wesentlichen Verringerung bei den Finanzaufwendungen.
Daneben führen Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen dazu, dass die Niederschlagswassergebühr auf einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche belassen und die Schmutzwassergebühr um 0,15 € auf 1,60 €/m³ bezogener Frischwassermenge reduziert werden kann. Für die Haushalte, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z. B. Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für die Sammlung und Transport des Schmutzwassers von bisher 0,48 €/m³ auf 0,50 €/m³ bezogener Frischwassermenge.
Die bereits bisher landesweit günstigen Abwassergebühren können somit in 2023 abermals signifikant reduziert werden.
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes schlägt vor, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2023 zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: ---- Anlagen: Abwassergebührenkalkulation für 2023 17. Änderung vom 14.12.2022 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004
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