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Vorlage - A 20/587/2022  

 
 
Betreff: Abwassergebührenkalkulation 2023, einschl. Änderung der Entwässerungssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
09.11.2022 
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.12.2022 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation für 2023  
17. Änderung vom 14.12.2022 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2024  

Tatbestand:

Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2023 schließt mit dem Ergebnis ab, die Niederschlagswassergebühr auf einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen sowie die Schmutzwassergebühr von bisher 1,75 €/ m³ bezogener Frischwassermenge auf 1,60 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu reduzieren.

 

Insgesamt sinkt der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2023 gegenüber 2022 um 50.012,00 € auf 9.931.533,00 €. Dabei erhöht sich der Betriebsaufwand um 610.817,00 € auf 3.956.481,00 €, während sich der Finanzaufwand um 660.829,00 auf 5.975.052,00 € reduziert.

 

Die Erhöhung des Betriebsaufwandes ist insbesondere auf erhöhte Energiekosten sowie, infolge von sprunghaften steigenden Preisen, erhöhten Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zurückzuführen. Dagegen hat sich beim Finanzaufwand, infolge eines Urteils des OVG Münster vom 17.05.2022 sowie einem daraus resultierenden Gesetzesentwurf zum Kommunalabgabengesetz NRW, eine wesentliche Verringerung bei der kalkulatorischen Verzinsung ergeben (-899.960,00 €). Diese Verringerung wird zwar zum Teil von einem erhöhten Abschreibungsaufwand (+ 234.131,00 €) aufgezehrt, führt aber letztendlich zu der bereits erwähnten, wesentlichen Verringerung bei den Finanzaufwendungen. 

 

Daneben führen Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen dazu, dass die Niederschlagswassergebühr auf einem Satz von 0,90 €/m² befestigter Fläche belassen und die Schmutzwassergebühr um 0,15 € auf 1,60 €/m³ bezogener Frischwassermenge reduziert werden kann. Für die Haushalte, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z. B. Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für die Sammlung und Transport des Schmutzwassers von bisher 0,48 €/m³ auf 0,50 €/m³ bezogener Frischwassermenge. 

 

Die bereits bisher landesweit günstigen Abwassergebühren können somit in 2023 abermals signifikant reduziert werden.

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes schlägt vor, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2023 zuzustimmen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt.

2.

Der aus Punkt 1 resultierenden 17. Änderung der Entwässerungssatzung wird ebenfalls zugestimmt.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen:

Abwassergebührenkalkulation für 2023

17. Änderung vom 14.12.2022 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation für 2023 (2138 KB)      
Anlage 2 2 17. Änderung vom 14.12.2022 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2024 (203 KB)