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Vorlage - A 20/588/2022  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
09.11.2022 
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.12.2022 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2023 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2026  

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) hat der städtische Abwasserbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO NRW ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Erträge in Höhe von 11.332.186 Euro und die Aufwendungen in Höhe von 9.969.671 Euro fest. Daraus ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 1.362.515 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen in Höhe von 15.021.000 Euro und Auszahlungen in Höhe von 18.827.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und insbesondere unter dem Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel, ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 12.027.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2023 in Höhe von 1.675.000 Euro veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Nach § 18 der EigVO NRW ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.332.186 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

   9.969.671 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

15.021.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

18.827.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 12.027.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.675.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2022 2026, beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

Wirtschaftsplan 2023 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2026

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2023 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2026 (145 KB)