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Tatbestand: In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betrieb, Klimaschutz und Umwelt wurde am 16. Februar 2022 die Maßnahme „Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschl. Entrée Berufskolleg und Musikschule“ vorgestellt und ein entsprechender Baubeschluss gefasst. Seinerzeit war nicht geplant, dass auch im Kanalnetz Änderungen vorgenommen werden müssten. Im Zuge der Planungen zu den Platz- und Wegebefestigungen im Bereich der gemeinsamen Fläche vor dem Berufskolleg und der Kreismusikschule wurden jedoch die vorhandenen versiegelten Flächen ausgeweitet. Der hydraulische Nachweis ergab dadurch die Notwendigkeit einer gedrosselten Einleitung mit Rückhaltung in das vorhandene, überlastete Kanalnetz. Mittel sind dafür im 2022er Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes nicht vorgesehen.
Bei der anstehenden Ausschreibung der Maßnahme „Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschl. Entrée Berufskolleg und Musikschule“ wurde dieser zusätzliche Bedarf im Kanalnetz mit ausgeschrieben. Hierfür wurde ein Ausschreibungsergebnis von ca. 200.000,00 € erwartet.
Die nunmehr erfolgte Submission sieht für die zusätzliche Kanalbaumaßnahme an der Westpromenade eine zu vergebende Summe von gerundet 199.000,00 € vor. Da erwartet wird, dass die Kassenwirksamkeit der Maßnahme erst in 2023 erfolgt, müssen zur Auftragsvergabe diese Mittel als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 GO NRW, in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Betriebsatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vom 05.10.2011, bereitgestellt werden. Hierfür ist der Ausschuss als Betriebsausschuss zuständig. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Beschlussentwurf
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