Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Praxis zum Kinderschutz des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales und die hieran orientierte Auseinandersetzung mit den Empfehlungen der Landschaftsverbände zur Wahrnehmung des Schutzauftrags und zur Qualität der insoweit erfahrenen Fachkraft zustimmend zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung:
a) Regelmäßig die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensweise im Kinderschutz zu evaluieren und die örtliche Praxis anzupassen und dem Ausschuss zu berichten.
b) Pauschalierte Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe in Erkelenz abzuschließen, um einen niederschwellige fachliche Beratung und Begleitung i.S. des § 8b SGB VIII für Personen anzubieten, die im beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen.
c) Die Vereinbarungen zum Kinderschutz zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Soziales und den Schulen gem. § 8a SGB VIII und § 42.6 SchlG NW zu überarbeiten.“