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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 19.04.2021 hier: Aussetzung, Senkung oder Abschaffung der Kindergartenbeiträge für die Dauer der Pandemie  

 
 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
0/51/275/2021 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 19.04.2021
hier: Aussetzung, Senkung oder Abschaffung der Kindergartenbeiträge für die Dauer der Pandemie
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hatte beantragt, der Rat der Stadt Erkelenz möge Folgendes beschließen:

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die Stadt Erkelenz setze nicht nur die Kindergartenbeiträge und OGS Beiträge für den einen oder anderen Monat aus, wie zum Beispiel jetzt vorgeschlagen den Juli 2021, sondern im Anschluss an den Juli mit Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres am 01.08.2021 für den Rest des Kalenderjahres 2021.

Bei Aufstellung des Haushaltes 2022 wird geprüft, ob und wie weit die Beiträge dauerhaft, mindestens aber bis zum Ende der Pandemie gesenkt oder abgeschafft werden können.“

 

Dieser Antrag wurde abgelehnt bei 1 Ja Stimme, 11 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Für Februar 2021 werden die Kindertagesbetreuungsangebote in Kitas, Kindertagespflege und Betreuungsangebote im Primar- und Sekundarstufe I einschließlich der OGS jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen.

 

2. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 übernehmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte.

 

3. Die bereits eingezogenen bzw. gezahlten Beiträge für Februar 2021 werden voll erstattet, die Beiträge für die Monate März bis Mai 2021 werden jeweils zu 50 % erstattet. Die Erstattungen erfolgen in den Monaten Juli und August 2021.

 

4. Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, wird die Stadt Erkelenz sich den Vereinbarungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land anschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung