Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, der Rat der Stadt Erkelenz möge Folgendes beschließen, die Stadt Erkelenz setze nicht nur die Kindergartenbeiträge und OGS Beiträge für den einen oder anderen Monat aus, wie zum Beispiel jetzt vorgeschlagen den Juli 2021, sondern im Anschluss an den Juli mit Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres am 01.08.2021 für den Rest des Kalenderjahres 2021. Bei Aufstellung des Haushaltes 2022 wird geprüft, ob und wie weit die Beiträge dauerhaft, mindestens aber bis zum Ende der Pandemie gesenkt oder abgeschafft werden können. Sie begründet dies wie folgt:
Die Pandemie hält an. Sie bringt die Menschen an den Rand ihrer wirtschaftlichen, psychischen, emotionalen und mentalen Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Selbstständige haben phasenweise fast kein Einkommen, Angestellte haben Kurzarbeitergeld und die Ersparnisse der Menschen wurden letztes Jahr schon aufgebraucht. Die realen Einkommen sinken, vieles ist teurer geworden. Dennoch müssen die Eltern einen Beitrag zahlen, der durch ihr Jahreseinkommen des vergangenen Jahres berechnet wird. Unsere Bürgerinnen und Bürger benötigen Planungssicherheit und wirtschaftliche Entlastung, die so erreicht wird, wenigstens bis zum Jahresende.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 16.06.2021 teilt der Städte- und Gemeindebund folgendes mit: Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt. Die Stadt Erkelenz schlägt vor, sich dieser Einigung anzuschließen. Es wird angekündigt, falls nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein sollten, bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Somit würde durch diese Regelung dann auch eine gerechte Kostenverteilung erreicht werden können. Die Stadt Erkelenz schlägt daher folgenden Beschlussentwurf vor.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „….“ Finanzielle Auswirkungen: Verbleibende Mindereinnahmen für die Stadt Erkelenz unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Landeserstattung:
Anlage: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 19.04.2021
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||