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Auszug - Kinderschutz in Erkelenz; Vorstellung und Weiterentwicklung, orientiert an den Empfehlungen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe a) bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII und b) zur Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft als Grundlage der Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz  

 
 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
0/51/272/2021 Kinderschutz in Erkelenz; Vorstellung und Weiterentwicklung, orientiert an den Empfehlungen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe
a) bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII und
b) zur Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft als Grundlage der Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Praxis zum Kinderschutz des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales und die hieran orientierte Auseinandersetzung mit den Empfehlungen der Landschaftsverbände zur Wahrnehmung des Schutzauftrags und zur Qualität der insoweit erfahrenen Fachkraft zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung:

a)     Regelmäßig die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensweise im Kinderschutz zu evaluieren und die örtliche Praxis anzupassen und dem Ausschuss zu berichten.

b)     Pauschalierte Vereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe in Erkelenz abzuschließen, um einen niederschwellige fachliche Beratung und Begleitung i.S. des § 8b SGB VIII für Personen anzubieten, die im beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen.

c)     Die Vereinbarungen zum Kinderschutz zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Soziales und den Schulen gem. § 8a SGB VIII und § 42.6 SchlG NW zu überarbeiten.


Abstimmungsergebnis: einstimmig