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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz |
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Ö 2.1 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen |
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A 40/351/2017 |
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Ö 3 |
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Antrag des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e.V. auf Förderung des Projektes "Virtuelles Museum der verlorenen Heimat" |
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A 40/352/2017 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. wird zur Realisierung des Projektes „Virtuelles Museum der verlorenen Heimat“ eine Anschubfinanzierung für das Jahr 2017 in Höhe von einmalig 12.000,- € gewährt. Darüber hinaus wird zur Realisierung des Projektes für die Jahre 2018, 2019 und 2020 unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres ein Betrag zur Deckung laufender Kosten in Höhe 12.000,- € mit dem Ziel der weiteren Realisierung des Vorhabens gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ |
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06.12.2017 - Ausschuss für Kultur und Sport |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. wird zur Realisierung des Projektes „Virtuelles Museum der verlorenen Heimat“ eine Anschubfinanzierung für das Jahr 2017 in Höhe von einmalig 12.000,- € gewährt. Darüber hinaus wird zur Realisierung des Projektes für die Jahre 2018, 2019 und 2020 unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres ein Betrag zur Deckung laufender Kosten in Höhe 12.000,- € mit dem Ziel der weiteren Realisierung des Vorhabens gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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14.12.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Dem Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. wird zur Realisierung des Projektes „Virtuelles Museum der verlorenen Heimat“ eine Anschubfinanzierung für das Jahr 2017 in Höhe von einmalig 12.000,-- € gewährt. Darüber hinaus wird zur Realisierung des Projektes für die Jahre 2018, 2019 und 2020 unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres ein Betrag zur Deckung laufender Kosten in Höhe 12.000,-- € mit dem Ziel der weiteren Realisierung des Vorhabens gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4 |
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Festlegung des Theaterprogramms 2018/2019 (auch Kindertheater) sowie weiterer Sonderveranstaltungen (u.a. Lambertusmarkt 2018) |
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. II/019/2017 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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