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Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.
In der Sitzung des Auschuss für Kultur und Sport vom 22.06.2017 wurden Sportvereinen Mittel i.H.v. 1.500,-- € bewilligt. Somit stehen noch ausreichend Mittel zur Bewilligung des Zuschusses für den Billardclub 71 Mantinell Erkelenz e.V. zur Verfügung. Anträge auf Bewilligung von Mitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung lagen in 2017 bisher nicht vor. Die Mittel für die Bewilligung des Antrages des Trommler- und Pfeiferkorps 1925 Katzem e.V. stehen somit zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu den Anschaffungskosten beweglicher Sachen zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 766,10 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei den Produktsachkonten 080200 531700 bzw. 040100 531700 zur Verfügung. Anlage: Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
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