Beschlussentwurf(als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Die als Anlage 01 als Entwurf beigefügte „Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“ tritt rückwirkend zum 01.11.2014 in Kraft.
2.
Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 18.12.2014 tritt rückwirkend zum 01.11.2014 außer Kraft.“
22.11.2017 - Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Die als Anlage 01 als Entwurf beigefügte „Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“ tritt rückwirkend zum 01.11.2014 in Kraft.
2.
Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 18.12.2014 tritt rückwirkend zum 01.11.2014 außer Kraft.“
Die als Anlage 01 als Entwurf beigefügte „Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“ tritt rückwirkend zum 01.11.2014in Kraft.
2.
Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingenvom 18.12.2014 tritt rückwirkend zum 01.11.2014 außer Kraft.“
Die als Anlage 01 als Entwurf beigefügte „Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“ tritt rückwirkend zum 01.11.2014in Kraft.
2.
Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 18.12.2014 tritt rückwirkend zum 01.11.2014 außer Kraft.“