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Vorlage - A 30/203/2017  

 
 
Betreff: Vierte Änderung der Abfallsatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
22.11.2017 
5. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2017 
22. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.12.2017 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Satzung  
Anlage 2_ Tabellarische Übersicht  

Tatbestand:

Das Abfallrecht ist durch mehrere Änderungen sowie den Neuerlass verschiedener Gesetze in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen neu geregelt worden.

 

Durch Gesetz vom 27.03.2017 (BGBl. I 2017, S. 567) sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geändert worden. Zudem trat am 01.08.2017 die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft (BGBl. I 2017 S. 869 ff.). Schließlich wurde das Batteriegesetz (BattG) in Umsetzung der EU-Richtlinien 2013/56/EU und 2006/66/EG zunächst durch das 1. Gesetz zur Änderung des BattG und des KrWG vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015, S. 2071) und sodann durch Art. 6 Abs. 10 des Gesetzes vom 13.04.2017 geändert (BGBl. I 2017, S. 872).

 

Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage ist auch eine Anpassung der Satzung der Stadt Erkelenz erforderlich.

Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Änderung nach der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

 

Der Entwurf einer vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005 ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die im Vergleich zur Satzung in der Fassung der dritten Änderung vom 20.12.2012 vorzunehmenden Änderungen, versehen mit Erläuterungen, sind in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt, welche als Anlage 2 beigefügt ist.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Dem Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005, der dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen ist, wird zugestimmt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage 1: Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005

 

Anlage 2: Tabellarische Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Satzung (162 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_ Tabellarische Übersicht (191 KB)