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Tatbestand: Das Abfallrecht ist durch mehrere Änderungen sowie den Neuerlass verschiedener Gesetze in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen neu geregelt worden.
Durch Gesetz vom 27.03.2017 (BGBl. I 2017, S. 567) sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geändert worden. Zudem trat am 01.08.2017 die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft (BGBl. I 2017 S. 869 ff.). Schließlich wurde das Batteriegesetz (BattG) in Umsetzung der EU-Richtlinien 2013/56/EU und 2006/66/EG zunächst durch das 1. Gesetz zur Änderung des BattG und des KrWG vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015, S. 2071) und sodann durch Art. 6 Abs. 10 des Gesetzes vom 13.04.2017 geändert (BGBl. I 2017, S. 872).
Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage ist auch eine Anpassung der Satzung der Stadt Erkelenz erforderlich. Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Änderung nach der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Der Entwurf einer vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005 ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die im Vergleich zur Satzung in der Fassung der dritten Änderung vom 20.12.2012 vorzunehmenden Änderungen, versehen mit Erläuterungen, sind in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt, welche als Anlage 2 beigefügt ist. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Dem Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005, der dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage 1: Entwurf der vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005
Anlage 2: Tabellarische Übersicht der vorgeschlagenen Änderungen der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Erkelenz vom 14.12.2005
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