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Vorlage - 0/51/201/2017  

 
 
Betreff: Bericht über die Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Entscheidung
22.11.2017 
5. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

1. Zuweisung und Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen:

In 2015 hatte die Stadt Erkelenz 380 und in 2016 391 Asylbewerber aufgenommen. In 2017 sind bisher 16 Asylbewerber der Stadt Erkelenz zugewiesen worden, sowie 10 Personen, die im Wege des Familiennachzuges nach Erkelenz kamen. Hinzu kamen auch noch 5 Spätaussiedler. In den Jahren 2015 und 2016 stand neben der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor allem die Schaffung neuer Unterbringungsplätze im Vordergrund. Darüber wurde ausführlich in der Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umweltschutz und Soziales am 26.10.2016 berichtet.

 

Zu Beginn des Jahres 2017 stellte sich die Unterbringungssituation wie folgt dar:

 

Zusammenfassung / Summen: (Stand 15.01.2017)

Personen

Städtische Übergangsheime

190

Stadteigene Wohnungen / Häuser

52

Städtisch gemietete Häuser / Wohnungen

94

Hotel- / Pensionsunterbringung

0

Container 01: Katzemer Str. 2a

54

Container 02: Richard Lucas Str. 1a

56

Container 03: Bruesseler Allee 5

0

Sonstige Unterbringung

15

Städtische Unterkünfte (eigene u. angemietete)

461

Von Familien selbst angemietete Wohnungen:

203

Unterbringung insgesamt:

664

 

Dem gegenüber stehen die derzeitigen Unterbringungszahlen:

 

Zusammenfassung / Summen: (Stand 09.11.2017)

Personen

Städtische Übergangsheime

91

Stadteigene Wohnungen / Häuser

34

Städtisch gemiet. Häuser / Wohnungen

85

Hotel- / Pensionunterbringung

0

Container 01: Katzemer Str. 2a

36

Container 02: Richard Lucas Str. 1a

46

Container 03: Bruesseler Allee 5

0

Städtische Unterkünfte (eigene u. angemietet)

292

Diverse Unterbringung von Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMA)

21

Von Familien selbst angemietete Wohnungen:

301

Unterbringung insgesamt:

614

 

Aus den beiden Tabellen kann entnommen werden, dass sich in den städtisch verwalteten Unterkünften die Zahl der Bewohner von 461 Person im Januar 2017 um 169 Personen auf 292 im November 2017 verringert hat. Allerdings stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der Menschen, die in private Wohnungen vermittelt werden konnten, von 203 im Januar 2017 um 98 auf 301 Personen im November 2017. Auf Wohnungen bezogen bedeutet dies, dass im Januar 2017 55 Familien in Wohnungen untergebracht waren und im November 2017 bereits 73 Familien.

 

An dieser Stelle ist noch einmal dankbar herauszustellen, das die Vermittlung von Familien in private Wohnungen überwiegend ehrenamtlich engagierten Bürgern zu verdanken ist, von denen sich die meisten auch im Arbeitskreis Flüchtlinge einbringen, als Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes oder des Vereins „Willkommen in Erkelenz“.

 

Die Zahl der Flüchtlinge in Erkelenz insgesamt hat sich von 664 Person im Januar 2017 um 50 Personen auf 614 im November 2017 verringert. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge von derzeit 614 Personen in Erkelenz beinhalten neben Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Duldungsinhabern auch anerkannte Asylanten nach Art. 16a Grundgesetz, sowie anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz (sogenanntes kleines Asyl). Sobald Personen oder Familien die städtischen Unterkünfte verlassen, ist eine vollständige Erfassung von Fortzügen dieser Menschen nicht mehr möglich, da sie im Einwohnermelderegister nicht mit diesen Merkmalen erfasst werden. Das gleiche gilt für Zuzüge von anerkannten Flüchtlingen aus anderen Kommunen nach Erkelenz. Da die Daten jedoch, soweit dies möglich ist, mit dem Kreisausländeramt abgestimmt werden und anerkannte Flüchtlinge überwiegend eine gesetzliche Wohnsitzauflage im Zuweisungsort erfüllen müssen, kann von validen Daten ausgegangen werden.

 

2. Leistungsbezieher nach dem AsylbLG / Anerkennungen als Flüchtling

Während noch im Januar 2017 in der Stadt Erkelenz 439 Personen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hatten, reduzierte sich die Zahl um 210 Personen auf 229 Personen im Oktober 2017. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass 141 Personen in 2017 eine Anerkennung als Flüchtling nach Art. 16a Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärem Schutz erhalten haben. 21 Personen reisten freiwillig aus, 7 Personen wurden vom Kreisausländeramt Heinsberg abgeschoben. Ca. 20 Personen haben die Stadt Erkelenz mit unbekanntem Ziel verlassen, 5 Personen tauchten nach einiger Zeit wieder auf. Eine sich stetige wechselnde Zahl von 20 bis 40 Personen ist erwerbstätig, 5 Personen befinden sich derzeit in Ausbildung.

 

3. Ausblick zur Flüchtlingsaufnahme:

Die Stadt Erkelenz ist weiterhin verpflichtet, Asylbewerber und auch anerkannte Flüchtlinge, für die eine Wohnsitzauflage gem. §12a AufenthG erteilt worden ist, aufzunehmen und unterzubringen. Bei den Personenkreisen dürfte die Aufnahmeverpflichtung bei jeweils ca. 50 Personen liegen. Die Quoten werden entsprechend der tatsächlichen Aufnahme in Nordrhein-Westfalen laufend angepasst. Ab der zweiten Januarwoche 2018 werden der Stadt Erkelenz zwischen 25 bis 50 Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage zugewiesen. Die Einzelheiten müssen noch mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt werden, die dies Anfang November 2017 angekündigt hatte. Die Personen werden voraussichtlich im Zuweisungsmonat Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, ab dem Folgemonat wird ein Leistungsanspruch beim Jobcenter bestehen. Für diese Personenkreise stehen derzeit ausreichend Unterbringungsplätze in städtischen Übergangsheimen zur Verfügung.

 

Nicht kalkulierbar ist die Zahl der Personen, die im Wege der Familienzusammenführung nach Erkelenz kommen werden. Eine nicht geringe Anzahl von Flüchtlingen kam ohne ihre Familie nach Deutschland und somit auch nach Erkelenz. So können sich zum Beispiel Frau und Kinder  noch im Heimatland befinden, während der Mann allein nach Deutschland gekommen ist. Auch können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ihre Eltern und ggf. auch ihre Geschwister nachholen. Die Familie aus dem Ausland kann nach Anerkennung als Flüchtling ein Visum beantragen und dann auch nach Deutschland kommen. Für Personen, die bisher nur subsidiären Schutz genießen, ist der Zuzug von Familienangehörigen derzeit bis Mitte März 2018 ausgesetzt.

 

Für diese Familienzusammenführungen gibt es kein gelenktes Verteilungsverfahren und keine Vorankündigungen. Sofern die sich in Erkelenz befindlichen Verwandten  nicht im Voraus das Kommen ihrer Verwandten der Stadt Erkelenz mitteilen, sprechen sie hier vor und sind unverzüglich unterzubringen, rechtlich eingestuft werden sie dann wie Obdachlose.

 

Die Stadt Erkelenz hat seit Juli 2017 bereits 10 Familienangehörige aufgenommen. Das Kreisausländeramt in Heinsberg hat die Kommunen vor ca. zwei Monaten davon in Kenntnis gesetzt, dass mit einer unbestimmten Anzahl von Familienzusammenführungen, insbesondere ab März 2018 zu rechnen ist. Verlässlich Zahlen können allerdings weder von dort noch vom Auswärtigen Amt genannt werden.


Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“


Finanzielle Auswirkungen:

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