Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“
04.12.2017 - Jugendhilfeausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“
Abstimmungsergebnis:einstimmig
14.12.2017 - Hauptausschuss
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20.12.2017 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 9.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“