Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz beabsichtigt, auch im Jahre 2018 Ferienspiele durchzuführen. Dies soll wie bisher in Zusammenarbeit mit den offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren anerkannten Trägern geschehen. Nach den durchweg positiven Erfahrungen in den vergangenen Sommerferien, den Großteil des städtischen Programms integrativ anzubieten, wird der Weg der Inklusion im kommenden Jahr weiter verfolgt, um Kindern mit und ohne Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihre Freizeit gemeinsam zu verbringen. Den freien Trägern, die bei der Durchführung der städt. Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die anzuerkennenden nicht gedeckten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser Ferienspiele entstehen, in voller Höhe erstattet. Die Erstattung erfolgt im Rahmen von Kosten- und Finanzierungsplänen, die mit den jeweiligen Trägern vereinbart werden. Der Beschluss ist im Rahmen der Haushaltsberatungen jährlich im Jugendhilfeausschuss zu fassen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2018 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren Trägern die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“ Finanzielle Auswirkungen: Für die Durchführung der städt. Ferienspiele sowie weiterer eigener Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wurden für das Haushaltsjahr 2018 bei Produktsachkonto 060301 5429000 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 31.000,-- € angemeldet.
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