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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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