Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Derzeit hat die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016, folgende verbindliche Regelung:
§ 4 Beitragsbefreiungen
(1) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei.
(2) Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so wird ein Beitrag nur für ein Kind erhoben.
(3) Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80% des höheren Beitrages erhoben.
(4) Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiung nach Abs. 2 unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. (5) Von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG wird kein Beitrag erhoben.
(6) Auf Antrag sollen Elternbeiträge durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
Mit Schreiben vom 17.11.2017 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen:
„Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“
Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag im Wesentlichen mit der sich verbessernden Haushaltslage der Stadt Erkelenz und mit dem Ansinnen, Familien finanziell zu entlasten. Zur weiteren Antragsbegründung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion verwiesen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Finanzierung der Tageseinrichtungen stellt eine Mischfinanzierung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wie auch der freien Träger dar. Hierbei hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe je nach konkreter Ausgestaltung einen unterschiedlich hohen Anteil zu tragen. Der Jugendamtsanteil an der Finanzierung beträgt je nach Trägerauswahl zwischen 32,5 und 51%. Unabhängig hiervon rechnet das Land Nordrhein-Westfalen immer einen 19 %igen Anteil an Elternbeiträgen ein, der rein fiktiv unterstellt wird und nicht am tatsächlichen Aufkommen orientiert ist. Der vom Land zugrunde gelegte Prozentsatz wurde nicht nur bei der Stadt Erkelenz, er wird auch landesweit selten bis nie erreicht, mit der Folge, dass die Stadt Erkelenz den offenen Betrag ausgleichen muss. Die Widersprüchlichkeiten in der Finanzierung der Tageseinrichtungen und auch die bereits in der letzten Wahlperiode des Landtages festgestellte Unterfinanzierung des Systems werden von keiner Seite mehr bestritten. Erwartet worden war, dass die Erkenntnisse zur einer Reform der bestehenden gesetzlichen Regelungen bereits im vergangenen Jahr geführt hätten. Leider wurde dieses Reformvorhaben in die neue Wahlperiode des Landestages verschoben.
Gerade freie Verbände, aber auch die kommunalen Verbände drängen auf eine Reform der KiBiz-Gesetzgebung. Die neue Landesregierung hat in Erkenntnis des dringenden Handlungsbedarfs schon mal vorweg eine Soforthilfe in Form eines Kita-Rettungspakets beschlossen und verdeutlicht somit die Reformbereitschaft und auch die Bereitschaft, zeitnah eine Veränderung in der Finanzierung zu vollziehen.
Zu erwarten ist, dass die Reformbestrebungen auch die Frage der Finanzierungsbeiträge der Eltern betrifft. So wird diskutiert, eine landesweit einheitliche Elternbeitragsregelung zu schaffen, so dass unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Städten und Gemeinden nicht mehr zu verzeichnen wären.
Im Hinblick darauf, dass eine KiBiz-Reform unmittelbar bevorsteht, die nicht nur die Elternbeitragsregelung neu aufstellen will, sondern auch eine weitgehende Finanzierungsreform des KiBiz-Gesetzes ankündigt wird, macht zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen keinen Sinn, zumal diese, einen ausreichenden Vorlauf einbezogen, erst zum neuen Kindergartenjahr 2018/2019 in Kraft treten könnte.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der SPD-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen und nach der voraussichtlich in 2018 zu erwartenden Reform des KiBiZ auf der Grundlage der dann feststehenden Rahmenbedingungen neu zu beraten. Beschlussentwurf der SPD-Fraktion: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3: „Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“ Finanzielle Auswirkungen: Für eine, wie von der SPD-Fraktion vorgesehene Änderung der Elternbeitragssatzung sind im Haushaltansatz 2018 keine Mittel eingeplant worden. Anlage: Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 17.11.2017
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||