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Tatbestand: Gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Ausschussmitgliedern wurde der Teilergebnisplan 2018 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2018-2021 zur Kenntnisnahme übersandt.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat nachstehend die im Bereich der Jugendhilfe zu erwartenden Erträge und Aufwendungen für 2018 ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2018 bis 2021 vorgeschlagen.
I. Teilergebnisplan: Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und der nachstehenden Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 ist zu ersehen, das für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 23.673.702 und ordentliche Erträge in Höhe 12.112.914 für das Jahr 2018 eingeplant sind.
Hier ist eine Steigerung der Erträge um 23,14 % und eine Steigerung der Aufwendungen um 9,59 % zum Vorjahr zu verzeichnen.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 2017 zu 2018 in den Produktgruppen können Sie aus der vergleichenden nachfolgend aufgeführten Tabelle entnehmen.
Die Stadt Erkelenz stellt auch in 2018 mit der Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sicher, um sowohl ihre freiwilligen als auch ihre pflichtigen Aufgaben qualitätsorientiert und sachgerecht wahrnehmen zu können.
Die Aufwendungen lassen sich zwei großen Bereichen zuordnen. Dies sind zum einen die notwendige Kinderbetreuung und andererseits die erforderlichen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die Steigerung der Erträge bei der Kinderbetreuung sind Auswirkungen der KiBiz-Reform, bei der eine 1,5 %ige Erhöhung der Kind- und U-3 Pauschalen zu verzeichnen ist. Weiterhin sind die Mittel im Rahmen von Plus Kita, Sprachförderung und Verfügungspauschalen vom Land zu erwarten. Beim Elternbeitragsaufkommen sind in Folge der in der Beitragssatzung und KiBiz vorgesehenen linearen Erhöhung um jährlich 1,5 % ebenfalls erhöhte Erträge zu verzeichnen.
Grundsätzlich sind die Haushaltskalkulationen im Bereich der Kindertagesstätten recht schwierig, da diese unmittelbar von der Inanspruchnahme der Kindergartenplätze durch die Eltern sowie von den variierenden Buchungszeiten abhängig sind.
Allerdings wurden auch neue Angebote geschaffen, so in der Kindertagestätte Holzweiler mit zusätzlichen Plätzen in der U3-Betreuung. Die Kita Borschemich wurde zum 01.08.2017 mit zwei Gruppen neu eröffnet. Eine zweite Ü3-Gruppe konnte bereits in 2017 in der Kita Schulring eingerichtet werden, die ab dem 01.08.2018 um eine dritte Gruppe erweitert wird. Weiterhin ist in der Kita Venrath geplant, zum neuen Kindergartenjahr U3-Betreuung anzubieten.
Die Stadt Erkelenz erhält ca. ein Mio. EUR aus dem Kindergartenrettungspaket des Landes NRW. Dies wurde entsprechend berücksichtigt.
Im Bereich der Hilfe zur Erziehung bei jungen Menschen und ihren Familien sind die Fallzahlen weitgehend stabil. Die Kostensteigerungen sind einerseits in den steigenden Personalausgaben begründet und in der hohen Zunahme der Inanspruchnahme der stationären Hilfen für junge Volljährige aus dem Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge begründet. Zudem haben sich seit dem 01.07.2017 die Anspruchsvoraussetzungen im für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen vom bisherigen Anspruchszeitraum von sechs auf achtzehn Jahren erweitert.
Das Produktsachkonto für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA) wurde in 2018 haushaltsrechtlich aufgelöst und die Aufwendungen auf die einzelnen erzieherischen Hilfen nach der tatsächlichen / voraussichtlichen Inanspruchnahmen verteilt.
II. Teilfinanzplan:
Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Freie Träger)-
Im Bereich der Freien Träger sind nach dem jetzigen Stand keine Mittel eingeplant.
Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Einrichtungen in eigener Trägerschaft)-
Hier sind Mittel für den Ausbau der Kita in Venrath und dem Neubau der Kita Oerather Mühlenfeld II vorgesehen. Der Ausbau in Venrath ist auch dem Umstand geschuldet, hier die Sozialstruktur des künftigen Braunkohlerandgebietes zu sichern und zu stärken. Die Planung im Oerather Mühlenfeld II soll in 2019 umgesetzt werden, um neben dem ständig steigenden Bedarf in der Innenstadt auch bei der Ertüchtigung des Neubaugebietes den Eltern eine adäquate Betreuung anbieten zu können.
Produktgruppe 06 03 - Einrichtung der Jugendarbeit -
Bei den Einrichtungen der Jugendarbeit sowie der Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet wird die Qualität der letzten Jahre durch weitgehend gleiche Aufwendungen in 2018 weiterhin gewährleistet sein. Zuweisungen des Landes werden in diesem Bereich nicht gewährt, so dass die Stadt Erkelenz dies allein zu finanzieren hat. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat) „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2018 und für die Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2021 für den Produktbereich 06 – Kinder, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 zu entnehmen. Anlage: Teilergebnisplan für 2018 und Teilfinanzplan für die Jahre 2018 – 2021.
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