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Tagesordnung - 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 14.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4  
Energiebericht 2016  
Enthält Anlagen
A 63/295/2017  
Ö 5     Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing      
Ö 5.1  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.10.2017 hier: Existenzgründerzentrum  
Enthält Anlagen
A 80/112/2017  
Ö 5.2  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.10.2017 hier: Einrichtung eines Parkplatzes für Wohnmobile  
Enthält Anlagen
A 80/113/2017  
Ö 6     Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/400/2017  
Ö 6.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2017 bis 2021  
Enthält Anlagen
A 20/401/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2018  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.506.482 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.209.804 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

13.925.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.318.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.142.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.630.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2017 - 2021 beschlossen.“

 

   
    14.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2018  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.506.482 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.209.804 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

13.925.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.318.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.142.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.630.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2017 - 2021 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    20.12.2017 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr  018 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.506.482 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.209.804 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

13.925.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.318.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.142.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.630.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2017 - 2021 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

N 1     (nichtöffentlich)