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Vorlage - A 20/400/2017  

 
 
Betreff: 15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
14.11.2017 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.12.2017 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation 2018  
15. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004  

Tatbestand:

In der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 schlägt die  Betriebsleitung vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,82 €/m³ zum 01.01.2018 auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu senken sowie die Niederschlagswassergebühr  auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.

 

Insgesamt erhöht sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2018 gegenüber 2017 geringfügig um 67.911 € auf 9.638.558 €. Der Betriebsaufwand erhöht sich dabei um 64.499 € und beim Finanzaufwand ergibt sich eine minimale Erhöhung von 3.412 €. Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.

 

Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Erhöhung auf der Aufwands-seite (+0,71 %), wurden auf der Ertragsseite sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von insgesamt 620.000 € gebührenmindernd eingeplant (280.000 € für Niederschlagswasser/ 340.000 € für Schmutzwasser).

 

Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, verringern sich die zu veranlagenden  Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,63 €/m³ auf  0,55 €/m³ bezogener Frischwassermenge.

 

Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung. Die Betriebsleitung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an  den Rat):

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen:

Abwassergebührenkalkulation 2018

15. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation 2018 (671 KB)      
Anlage 2 2 15. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 (69 KB)