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Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 26.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing      
Ö 4.1  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2018 bis 2020  
Enthält Anlagen
A 80/106/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020.

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahrt

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

-

(Über)regionaler Charakter

-

Alleinstellungsmerkmale

-

Besucherzahlen

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

-

Imagefaktor

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

   
    26.09.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020.

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahr

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

-

(Über)regionaler Charakter

-

Alleinstellungsmerkmale

-

Besucherzahlen

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

-

Imagefaktor

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    28.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Der Hauptausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020:

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahrt

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung:

 

-

(Über)regionaler Charakter

-

Alleinstellungsmerkmale

-

Besucherzahlen

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

-

Imagefaktor

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 4.2  
Antrag der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler-UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.06.2017 hier: Durchführung einer Ausschreibung für den Weihnachstsmarkt ab dem Jahr 2018  
Enthält Anlagen
A 80/107/2017  
Ö 4.3  
Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 16.06.2017 hier: Erhöhte Finanzausstattung des Stadtmarketing  
Enthält Anlagen
A 80/108/2017  
Ö 5     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/407/2017  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/408/2017  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VIII/4 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/409/2017  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/410/2017  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/411/2017  
Ö 5.6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/412/2017  
Ö 5.7  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/413/2017  
Ö 6     Angelegenheiten des Amtes für Bildung und Sport      
Ö 6.1  
Umwandlung einen Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld hier: Baubschluss  
Enthält Anlagen
A 40/350/2017  
Ö 7     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 7.1  
Erkelenz, Marienweg Ratiborweg, Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 66/371/2017  
Ö 7.2  
Erkelenz, Breslauer Straße, Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 66/372/2017  
Ö 7.3  
Gerderath, Schulstraße, Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 66/373/2017  
Ö 7.4  
Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltungsprogramm im Jahre 2017 hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/374/2017  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)