Beschlussentwurf:
„(1)Die am 17.12.2014 vom Rat der Stadt Erkelenz beschlossene Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz wird rückwirkend zum 01.08.2014 wie folgt geändert:
(a)Als neuer § 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung wird eingefügt:
„Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so wird ein Beitrag nur für ein Kind erhoben.“
(b)Der bisherige § 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 3 umbenannt.
(c)Der bisherige § 4 Abs. 3 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 4 umbenannt.
(d)Der bisherige § 4 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 5 umbenannt.
(e)Der bisherige § 4 Abs. 5 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 6 umbenannt.“
(2)Der Rat erklärt, dass der formell beschlossene Text „Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/ 2015 beschränkt.“ lediglich als ein Hinweis außerhalb der Satzung gemeint war.“