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Auszug - Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege  

 
 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 30/187/2016 Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„(1)Die am 17.12.2014 vom Rat der Stadt Erkelenz beschlossene Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz wird rückwirkend zum 01.08.2014 wie folgt geändert:

 

(a)Als neuer § 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung wird eingefügt:

 

„Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so wird ein Beitrag nur für ein Kind erhoben.“

 

(b)Der bisherige § 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 3 umbenannt.

 

(c)Der bisherige § 4 Abs. 3 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 4 umbenannt.

 

(d)Der bisherige § 4 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 5 umbenannt.

 

(e)Der bisherige § 4 Abs. 5 der Elternbeitragssatzung wird in Absatz 6 umbenannt.“

 

(2)Der Rat erklärt, dass der formell beschlossene Text „Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/ 2015 beschränkt.“ lediglich als ein Hinweis außerhalb der Satzung gemeint war.


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 10 Enthaltungen