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Vorlage - A 10/376/2016  

 
 
Betreff: Anträge auf Nutzung des Stadtwappens bzw. des Stadtlogos
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.04.2016 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit E-Mail vom 04.03.2016 beantragt Elke Bürger (Kunsttreff Erkelenz), die u. a. auch den diesjährigen Sommerkunsttreff auf Haus Hohenbusch organisiert, die Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos für einen Flyer anlässlich einer Kunstausstellung im Oktober 2016.

Die Ausstellung mit dem chinesischen Kulturverein, der Fotogruppe Gerderath, dem Kunsttreff Erkelenz und chinesischen Künstlern aus Wie Hai soll vom 28. bis zum 30. Oktober 2016 im Laienbrüderhaus auf Haus Hohenbusch stattfinden. Es stellen ca. 45 Künstler beider Nationalitäten aus.

 

Mit E-Mail vom 26.02.2016 beantragt der Zweckverband Region Aachen die Nutzung des Erkelenzer Stadtwappens. Dem Zweckverband gehören die Kreise Heinsberg, Düren, Euskirchen sowie die Stadt und Städteregion Aachen an. Er ist die Schnittstelle für Strukturentwicklung, Bildung, Arbeit und Kultur in der Region Aachen. Der Zweckverband möchte nun auf seiner Internetseite (www.regionaachen.de) die 46 Kommunen der Region verlinken, um besser miteinander verbunden zu sein. Auf der Seite sollen die Wappen aller Städte und Gemeinden in der Region hinterlegt werden.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass in beiden Fällen keine Gründe gegen die Erteilung der Genehmigung zur Nutzung des Stadtlogos bzw. des Stadtwappens sprechen, empfiehlt die Verwaltung beiden Anträgen zu folgen.

 


Beschlussentwurf:

„1. Dem Antrag des Kunsttreffs Erkelenz, Frau Elke Bürger, zur Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos in dem Flyer für die Kunstausstellung vom 28. bis 30. Oktober 2016 auf Haus Hohenbusch, wird hiermit entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.

 

2. Dem Antrag vom Zweckverband Region Aachen zur Nutzung des Erkelenz Stadtwappens auf der Internetseite www.regionaachen.de zur Verlinkung auf die Internetseite Stadt Erkelenz wird hiermit entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.