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Tagesordnung - 3. Sitzung des Braunkohlenausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Gremium: Braunkohlenausschuss
Datum: Di, 01.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier hier: Beschluss zur Stellungnahme  
Enthält Anlagen
A 61/339/2015  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/340/2015  
Ö 4  
Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath  
A 61/341/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“

   
    01.12.2015 - Braunkohlenausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    10.12.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5  
Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Borschemich  
A 61/342/2015  
Ö 6  
Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Immerath-Lützerath-Pesch  
A 61/343/2015  
N 1     (nichtöffentlich)