Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erläutert den Stand des Bauleitplanverfahrens. In der Offenlage gingen nur wenige Stellungnahmen ein. Hier wird eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer erwähnt – diese bezieht sich jedoch im Wesentlichen auf Bereiche außerhalb des Plangebietes und wird in nachfolgenden Gesprächen mit den Beteiligten geklärt. Anregungen für die Planung ergaben sich aus der frühzeitigen Beteiligung. Es wurden Anpassungen hinsichtlich der Bebaubarkeit der Grundstücke zugunsten der Umsiedler vorgenommen. Auch die Festsetzungen zum Thema Einfriedungen wurden etwas flexibler ausgestaltet. Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Den Anregungen des Bürgerbeirates Keyenberg / Kuckum / Unter- / Oberwestrich / Berverath vom 18.10.2015 zur Änderung des Bebauungsplanes wird nicht gefolgt. 3.Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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