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Vorlage - A 61/343/2015  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2015 an den Bürgerbeirat Immerath-Lützerath-Pesch
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
01.12.2015 
3. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
10.12.2015 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Zuschüsse sind für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. vorgesehen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind.

Im Zeitraum vom 14.10.2015 bis zum 19.11.2015 wurden jedoch vom Bürgerbeirat Immerath-Lützerath-Pesch keine Ausgaben getätigt, da in der E-Mail vom 02.04.2014 gegenüber des Verwaltungsvorstandes erklärt wurde, auf die jährliche Bürgerbeiratspauschale in Höhe von 900,00 € ab 2014 bis zum Ende der offiziellen Amtszeit zugunsten der Finanzierung einer neuen Aussegnungshalle zu verzichten. Dieser Verzicht wird rückgängig gemacht, sollte der Neubau einer Aussegnungshalle nicht zustande kommen.

Der Braunkohlenplan Umsiedlung Immerath-Lützerath-Pesch sieht dem Abbaufortschritt folgend den Abschluss der Umsiedlung für Immerath im Jahre 2017 und für Lützerath im Jahre 2019 vor.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2015 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.

Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“


Finanzielle Auswirkungen:

900,00 Euro im Jahr 2015.