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Tagesordnung - 8. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 07.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 28.11.2005      
Ö 3.1  
Festsetzung von Benutzungsgebühren bei Anmietung von Räumlichkeiten im Haus Hohenbusch durch städt. Schulen  
A 40/070/2005  
Ö 3.2  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
A 40/071/2005  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der Sitzung des Ausschusses für Senioren am 29.11.2005      
Ö 4.1  
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 05.11.2005 auf Einrichtung eines "Runden Tisches"  
A 50/004/2005  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 01.12.2005      
Ö 5.1  
Prüfung der Jahresrechnung 2004 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NW      
Ö 5.2  
Feststellung der Jahresrechnung 2004 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NW      
Ö 5.3  
Entlastung des Bürgermeisters für seine Haushaltsführung im Jahr 2004 gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NW      
Ö 6     Angelegenheit/en aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 05.12.2005      
Ö 6.1  
Erlass einer Abfallsatzung für die Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/027/2005  
Ö 6.2  
Erlass der Abfallgebührensatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/032/2005  
Ö 6.3  
Antrag der Bürgerpartei, eingegangen am 16.03.2005, auf Erlass einer Baumschutzsatzung  
A 30/029/2005  
Ö 6.4  
Erneuerung der Resolution gegen Rassismus  
A 50/008/2005  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

 

 

   
    05.12.2005 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    07.12.2005 - Hauptausschuss
    Ö 6.4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

   
    14.12.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Ö 7     Angelegenheit/en aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.12.2005      
Ö 7.1  
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/10 A "Stadtkern" (Schülergasse), Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/028/2005  
Ö 8  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 26.10.2005 bis 22.11.2005  
Enthält Anlagen
A 20/033/2005  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 9.1     (nichtöffentlich)      
N 9.2     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 10.1     (nichtöffentlich)      
N 10.2     (nichtöffentlich)      
N 10.3     (nichtöffentlich)      
N 10.4     (nichtöffentlich)