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Vorlage - A 40/070/2005  

 
 
Betreff: Festsetzung von Benutzungsgebühren bei Anmietung von Räumlichkeiten im Haus Hohenbusch durch städt. Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
28.11.2005 
4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.12.2005 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Rahmen der grundsätzlichen Bereitstellung von Räumlichkeiten im Haus Hohenbusch an Vereine, bürgerschaftliche Vereinigungen, Firmen und für private Veranstaltungen, wurden vom Hauptausschuss entsprechende Nutzungsentgelte festgesetzt.

 

Benutzungsgebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten durch städtische Schulen fielen bisher nicht an, weil man davon ausgegangen war, dass es sich in der Regel um Schulveranstaltungen handeln würde.

 

Es hat sich jedoch nun herausgestellt, dass die Nutzung der Räumlichkeiten in erster Linie von Abschlussklassen für Abschlussfeten genutzt wurden. Das gleiche galt für Kindergartengruppen. Diese Veranstaltungen werden jeweils mit den Eltern von den Pflegschaften privat organisiert. Es handelt sich also hier nicht um Schulveranstaltungen. Da fast alle Termine im Atelier,  in den Laienbrüderhäusern und im Priorensaal vor den großen Ferien jeweils von diesen Veranstaltungen belegt wurden, waren vielfach mögliche  Vermietungen zu entsprechenden Nutzungsgebühren nicht möglich.

 

Aus diesem Grunde wird von der Verwaltung vorgeschlagen, ab dem Jahre 2006 entsprechende Nutzungsgebühren in Höhe von 100 € für die Nutzung des Ateliers, der Laienbrüderhäuser und Priorensaal je Abschlussklasse festzusetzen. Dies soll  auch für bereits vorgemerkte Terminierungen gelten.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die Benutzungsgebühren bei der Anmietung des Ateliers, der beiden Laienbrüderhäuser und des Priorensaales an Schulklassen und Kindergartengruppen für Abschlussfeten ab dem Jahr 2006 werden pro Tag jeweils auf 100 € festgesetzt. Dies gilt auch für die bereits vorgemerkten Termine. Nicht berührt hiervon werden wie bisher entsprechende Schulveranstaltungen.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen: