Beschluss:
„Der vom
Rechnungsprüfungsamt vorgelegte Bericht, der dem Original dieser Niederschrift
als Anlage 1 beigefügt ist, wird
als Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 anerkannt.
Gleichzeitig wird nach § 101 Abs. 1 GO NW festgestellt, dass
1. der Haushaltsplan 2004 bis auf die
genehmigten Haushaltsabweichungen ein-
gehalten worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig
begründet
und belegt sind,
3. bei den
Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4. die Vorschriften über
Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der
Schulden
eingehalten worden sind.“
Protokollnotiz für den Hauptausschuss
„Der
Hauptausschuss nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in eigener
Zuständigkeit gefassten Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 (§
101 Abs. 1 GO NW) zur Kenntnis.“