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Tagesordnung - 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 18.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014 hier: Ergänzender Beschluss über Veranstaltungen in der Adventszeit  
Enthält Anlagen
A 80/069/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014.

 

30.11. bis 2.12.2012              Stimmungsvoller Advent auf dem Markt

07. bis 09.12.2012                            Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

-

(Über)regionaler Charakter

 

-

Alleinstellungsmerkmale

 

-

Besucherzahlen

 

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

 

-

Imagefaktor

 

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

 

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,               spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

 

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

 

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

   
    18.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014.

 

30.11. bis 2.12.2012              Stimmungsvoller Advent auf dem Markt

07. bis 09.12.2012                            Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

-

(Über)regionaler Charakter

 

-

Alleinstellungsmerkmale

 

-

Besucherzahlen

 

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

 

-

Imagefaktor

 

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

 

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,               spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

 

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

 

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    19.09.2012 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014.

 

30.11. bis 2.12.2012              Stimmungsvoller Advent auf dem Markt

07. bis 09.12.2012                            Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

-

(Über)regionaler Charakter

 

-

Alleinstellungsmerkmale

 

-

Besucherzahlen

 

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

 

-

Imagefaktor

 

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und

–inhalte

 

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

 

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 4  
Enthält Anlagen
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg) hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/233/2012  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/234/2012  
Ö 6  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/235/2012  
Ö 7  
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring - Zentralfriedhof) hier: Feststellungsbeschluss  
A 61/236/2012  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring - Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/237/2012  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/238/2012  
Ö 10  
2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/239/2012  
Ö 11  
12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. III A 2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß " 2 Abs. 1 BauGB für das Aufhebungsverfahren und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/240/2012  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/241/2012  
N 1     (nichtöffentlich)