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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/234/2012 Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Stommel kritisiert, dass der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde, die Baugrenze entlang der K 28 zurückzunehmen, seitens der Verwaltung nicht gefolgt wird

Ratsherr Stommel kritisiert, dass der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde, die Baugrenze entlang der K 28 zurückzunehmen, seitens der Verwaltung nicht gefolgt wird.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass bereits nach Vorliegen der Schalltechnischen Untersuchung die Plangebietsgröße und die Lage der Baufenster so verändert wurden, dass im Bebauungsplanverfahren sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen ausreichend vorgenommen wurden.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BBP Nr. 0300.3 - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange (143 KB)