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Ratsherr Stommel kritisiert, dass der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde, die Baugrenze entlang der K 28 zurückzunehmen, seitens der Verwaltung nicht gefolgt wird.
Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass bereits nach Vorliegen der Schalltechnischen Untersuchung die Plangebietsgröße und die Lage der Baufenster so verändert wurden, dass im Bebauungsplanverfahren sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen ausreichend vorgenommen wurden. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
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