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Auszug - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg) hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/233/2012 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg)
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Stommel stellt den Bedarf an neuer Wohnbebauung in Erkelenz-Gerderath in Frage und kritisiert an dem Standort insbesondere, dass laut Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten sich das Bebauungsplangebiet auf einer Altlast-Verdachtsfläche befindet

Ratsherr Stommel stellt den Bedarf an neuer Wohnbebauung in Erkelenz-Gerderath in Frage und kritisiert an dem Standort insbesondere, dass laut Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten sich das Bebauungsplangebiet auf einer Altlast-Verdachtsfläche befindet. Gegen den Standort spricht laut Ratsherr Stommel außerdem, dass sich im überplanten Gebiet Bodendenkmäler befinden, die es zu sichern gilt.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass der Bedarf an zusätzlicher Wohnbebauung im Stadtteil Gerderath hinreichend dokumentiert wurde. Die Bezirksregierung Köln hatte der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss ist bereits gefasst worden. Im Übrigen liege das Gebiet ausdrücklich nicht auf einer Altlastenverdachtsfläche. Die Stellung-name des Kreises Heinsberg bezieht sich auf ein Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite der an das Plangebiet angrenzenden Kreisstraße.

 

Bezüglich evtl. Methangasbildung auf der Altlasten-Verdachtsfläche wurde ein Gutachten eingeholt. Die Ergebnisse konnten keine negativen Auswirkungen bestätigen.

 

Bezüglich der Sicherung der Bodendenkmäler hat die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) die Kosten der Sicherung der Bodendenkmäler in der Kalkulation zur Entwicklung des Wohnbaugebietes berücksichtigt.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14. Änderung FNP - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange (92 KB)