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Vorlage - A 61/241/2012  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
18.09.2012 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr.III_7 Glück-auf-Straße Ost  

Tatbestand:

Tatbestand:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz-Mitte, liegt östlich der Glück-auf-Straße, zwischen der Straße Im Mühlenfeld und der Brückstraße.

Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 4 ha umfassende Plangebiet derzeit im Geltungsbereich des seit 27.10.1966 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“ und seinen Änderungen.

 

Der Bebauungsplan Nr. IIIA2 „Oestrich“ umfasst mit einer Flächengröße von rd. 28 ha das Wohngebiet „Oestrich“ zwischen Anton-Heinen-Straße, Oestricher Straße, östlicher Teil Karl-Platz-Straße, Glück-auf-Straße/Bahnlinie und Im Mühlenfeld. 

Für das Plangebiet des  Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, setzt der Bebauungsplan Nr. IIIA2 ein  Allgemeines Wohngebiet mit ein- und zweigeschossiger Bebauung fest.

 

Der Bebauungsplan Nr. IIIA2 „Oestrich“ ist hinsichtlich der Verkehrsflächen als auch der Bebauung in den festgesetzten Baugebieten als vollständig realisiert anzusehen, im Plangebiet liegt nur eine geringe Anzahl an unbebauten Grundstücken. 

Entsprechend der Entstehungszeit weist der Bebauungsplan in Teilbereichen der städtebaulichen Situation nicht angepasste Festsetzungen der Art der Nutzung auf und hat insgesamt eine geringe Regelungsdichte sowohl in Art und Maß der Nutzung als auch in Baugestaltungsfestsetzungen. Die Rechtswirksamkeit einzelner Festsetzungen ist zweifelhaft.

Der Bebauungsplan Nr. IIIA2 „Oestrich“ soll soweit ein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB besteht bauplanungsrechtlich durch neue Bebauungspläne abgelöst werden.

Die städtebauliche Erforderlichkeit einer Neuplanung soll für einzelne Teilbereiche gesondert geprüft werden, inwieweit die planersetzende Vorschrift des § 34 BauGB zur Steuerung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung ausreicht.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, soll ein erster Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“ abgelöst werden.

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/7 “Glück-auf-Straße Ost“ berücksichtigt, dass im Geltungsbereich der Teilaufhebung bereits mehrere Änderungen des Bebauungsplanes vorgenommen wurden.

 

Im Plangebiet wurde der Bebauungsplan Nr. IIIA2 zwischen 1976 und 1986 mit der 4., 5., 8. und 10. Änderung lediglich in Teilbereichen abgelöst. Aufgrund der jeweils umfassenden Überplanung mit eigenständigen bauplanungsrechtlichen Regelungen handelt sich um selbständige Änderungspläne.

 

Mit der Aufstellung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“ soll unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 und der 4., 5., 8. und 10. Änderung die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für einen Teilbereich des Wohngebietes

Oestrich“ erfolgen.

Parallel zur Bebauungsplanneuaufstellung erfolgt für den Geltungsbereich mit der 12. Änderung die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“.

 

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz-Mitte gefasst, die Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt sowie die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens n. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Bebauungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.                 Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz-Mitte, unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 und der 4., 5., 8. und 10. Änderung zu erarbeiten.                                             

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/7 „Glück-auf-Straße Ost“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr.III_7 Glück-auf-Straße Ost (685 KB)