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Tagesordnung - 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 08.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.01.2012      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung über die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder  
Enthält Anlagen
0/51/119/2011  
Ö 2.2  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2012 und des Teilfinanzplanes 2012 - 2015 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/118/2011  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012  
A 20/219/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666),

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

83.354.033 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

88.367.933 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

77.095.201 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

78.675.200 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

11.278.974 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.003.835 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

5.500.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

2.524.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

5.013.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser)

4.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge-              ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

4.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

5.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen

              und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

6.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren-              ze  von   10.000 €.  Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des   Stadt-              kämmerers.             

8.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge-              führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre-              chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird.               Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung               des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu-               stimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

 

G 01130001

 

Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

 

 

H 01130003

 

Abbruch Bauxhof

 

 

B 01180035

 

Geräteträger (Ersatz für HS-2414)

 

 

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

 

 

E 12010027

 

Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße

 

 

E 12018001

 

Immerath, Umsiedlungsstandort

 

 

E 12018002

 

Borschemich, Umsiedlungsstandort

 

 

S 13010003

 

Grünordnung Borschemich (neu)

 

 

S 13010006

 

S 13010011

 

Grünordnung Immerath (neu)

 

Revitalisierung Stadtpark.“

 

 

   
    08.02.2012 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666),

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

83.354.033 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

88.367.933 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

77.095.201 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

78.675.200 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

11.278.974 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.003.835 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

5.500.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

2.524.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

5.013.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser)

4.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge-              ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

4.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

5.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen

              und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

6.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren-              ze  von   10.000 €.  Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des   Stadt-              kämmerers.             

8.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge-              führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre-              chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird.               Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung               des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu-               stimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

 

G 01130001

 

Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

 

 

H 01130003

 

Abbruch Bauxhof

 

 

B 01180035

 

Geräteträger (Ersatz für HS-2414)

 

 

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

 

 

E 12010027

 

Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße

 

 

E 12018001

 

Immerath, Umsiedlungsstandort

 

 

E 12018002

 

Borschemich, Umsiedlungsstandort

 

 

S 13010003

 

Grünordnung Borschemich (neu)

 

 

S 13010006

 

S 13010011

 

Grünordnung Immerath (neu)

 

Revitalisierung Stadtpark.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2012 BGM (2225 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2012 Allianz 2010 (892 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2012 Freie Wähler UWG Erkelenz (1983 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2012 Bürgerpartei (781 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2012 FDP (2044 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2012 SPD (2214 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2012 Bündnis 90 Die Grünen (1503 KB)      
Anlage 8 8 Rede Haushalt 2012 CDU (1683 KB)      
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 31.01.2012      
Ö 4.1  
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath) hier: Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/217/2012  
Ö 4.2  
9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/218/2012  
Ö 4.3  
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof) hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/219/2012  
Ö 4.4  
Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/220/2012  
Ö 4.5  
Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/223/2012  
Ö 5  
Aufstellung von Schildern "Kein Platz für Rassismus"  
A 10/643/2012  
Ö 6  
Änderung der Zuständigkeitsordnung  
Enthält Anlagen
A 10/645/2012  
Ö 7  
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens  
A 10/644/2012  
Ö 8  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
A 10/652/2012  
Ö 9  
Enthält Anlagen
A) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Bereich der Kernstadt für das Jahr 2012 (A 30/129/2012) erweitert um B) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 22.04.2012 für den Bereich der Gewerbestraße Süd  
Enthält Anlagen
A 30/130/2012  
Ö 10  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in der Zeit vom 22.11.2011 bis 16.01.2012  
Enthält Anlagen
A 20/217/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)