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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.01.2012 |
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Ö 2.1 |
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Erlass einer Satzung über die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder |
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0/51/119/2011 |
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Ö 2.2 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes 2012 und des Teilfinanzplanes 2012 - 2015 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/118/2011 |
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Ö 3 |
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Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 |
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A 20/219/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):Beschlussentwurf: „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 83.354.033 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 88.367.933 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 77.095.201 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 78.675.200 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 11.278.974 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 13.003.835 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 5.500.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 2.524.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 5.013.900 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser) | 4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge- ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. 4.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 4.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 5. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 6. Alle internen Leistungsbeziehungen. | 7. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren- ze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadt- kämmerers. | 8. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge- führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre- chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu- stimmung des Stadtkämmerers. | § 9 | | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | | Bezeichnung | | | G 01130001 | Grundstücks- und Gebäudeverwaltung | | | H 01130003 | Abbruch Bauxhof | | | B 01180035 | Geräteträger (Ersatz für HS-2414) | | | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | | | E 12010027 | Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße | | | E 12018001 | Immerath, Umsiedlungsstandort | | | E 12018002 | Borschemich, Umsiedlungsstandort | | | S 13010003 | Grünordnung Borschemich (neu) | | | S 13010006 S 13010011 | Grünordnung Immerath (neu) Revitalisierung Stadtpark.“ | | |
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08.02.2012 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 83.354.033 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 88.367.933 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 77.095.201 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 78.675.200 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 11.278.974 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 13.003.835 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 5.500.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 2.524.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 5.013.900 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser) | 4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge- ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. 4.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 4.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 5. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 6. Alle internen Leistungsbeziehungen. | 7. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren- ze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadt- kämmerers. | 8. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge- führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre- chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu- stimmung des Stadtkämmerers. | § 9 | | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | | Bezeichnung | | | G 01130001 | Grundstücks- und Gebäudeverwaltung | | | H 01130003 | Abbruch Bauxhof | | | B 01180035 | Geräteträger (Ersatz für HS-2414) | | | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | | | E 12010027 | Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße | | | E 12018001 | Immerath, Umsiedlungsstandort | | | E 12018002 | Borschemich, Umsiedlungsstandort | | | S 13010003 | Grünordnung Borschemich (neu) | | | S 13010006 S 13010011 | Grünordnung Immerath (neu) Revitalisierung Stadtpark.“ | | |
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 31.01.2012 |
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Ö 4.1 |
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath)
hier: Feststellungsbeschluss |
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A 61/217/2012 |
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Ö 4.2 |
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9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB |
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A 61/218/2012 |
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Ö 4.3 |
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof)
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/219/2012 |
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Ö 4.4 |
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Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB |
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A 61/220/2012 |
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Ö 4.5 |
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Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/223/2012 |
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Ö 5 |
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Aufstellung von Schildern "Kein Platz für Rassismus" |
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A 10/643/2012 |
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Ö 6 |
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Änderung der Zuständigkeitsordnung |
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A 10/645/2012 |
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Ö 7 |
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Antrag auf Nutzung des Stadtwappens |
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A 10/644/2012 |
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Ö 8 |
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Besetzung der Ausschüsse und Gremien |
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A 10/652/2012 |
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Ö 9 |
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A) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Bereich der Kernstadt für das Jahr 2012 (A 30/129/2012)
erweitert um
B) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 22.04.2012 für den Bereich der Gewerbestraße Süd |
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A 30/130/2012 |
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Ö 10 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in der Zeit vom 22.11.2011 bis 16.01.2012 |
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A 20/217/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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