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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2012 wurde am 02.01.2012 vom Kämmerer aufgestellt und am 02.01.2012 vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 04.01.2012 am 06.01.2012 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) das Forstamt Eschweiler, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2012 erfolgte im Amtsblatt Nr. 2/2012 am 10.01.2012. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 11. Januar – 26. Januar 2012 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Ein Bürger hat Einsicht genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012 Stellung genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.
Der Gesamtfinanzplan 2012 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von -3.304.860 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.524.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 EUR betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
8 - Entwurf der Bilanz zum 31.12.2010
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. ab 2013 jeweils durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Beschlussentwurf: „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
Finanzielle Auswirkungen: Keine
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