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Vorlage - A 30/130/2012  

 
 
Betreff: A) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Bereich der Kernstadt für das Jahr 2012 (A 30/129/2012)

erweitert um

B) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 22.04.2012 für den Bereich der Gewerbestraße Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.02.2012 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf_Ordnungsbehoerdliche_VO_Ladenoeffnungs  
Entwurf Verordnung Gewerbestraße Süd  

Tatbestand:

Tatbestand:

Zu A)

 

Der Gewerbering Erkelenz e.V. teilt in einem Schreiben (Mail vom 20.12.2011)

mit, für das Jahr 2012 im Bereich der Innenstadt die Durchführung folgender

Veranstaltungen zu planen:

 

06.05.2012                            „4. Fahrradfrühling“

30.09.2012                            Kulinarischer Treff“ (parallel zur EAA)

26. - 28.10.2012              „Französischer Markt“

02.12.2012                            „Nikolausmarkt“

 

Der Gewerbering beantragt zuzulassen, dass Verkaufsstellen an den jeweiligen Sonntagen dieser Veranstaltungen im Bereich der Kernstadt geöffnet haben.

 

 

Zu B)

 

Die Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Erkelenz hat mit Schreiben vom 25.01.2012 für die Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Süd beantragt, anlässlich der Durchführung des 15. Gewerbefestes am 21./22.04.2012 im Bereich der Gewerbestraße Süd das Offenhalten der dortigen Verkaufsstellen am 22.04.2012 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen.

Das Gewerbefest Süd findet alle zwei Jahre statt und hat sich bisher regelmäßig als großer Anziehungsmagnet erwiesen.

Der Antrag konnte nicht mehr für die Sitzung des Hauptausschusses am 01.02.2012 berücksichtigt werden und soll nun direkt im Rat beraten werden.

 

 

Das Ladenöffnungsgesetz (§ 6 LÖG NRW) ermächtigt die Stadt Erkelenz als örtliche Ordnungsbehörde, Ausnahmen vom grundsätzlichen, dem Schutz der Sonn- und Feiertage vor typischem werktäglichen Treiben dienenden Ladenöffnungsverbot durch Verordnungen zuzulassen, und zwar für jeweils einen bestimmten Bereich an maximal vier Sonntagen für die Dauer von jeweils bis zu fünf Stunden.

Trotz erteilter Ausnahmegenehmigung haben die an den verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmenden Verkaufsstelleninhaber nachhaltig darauf zu achten, dass sie dem Arbeitsschutz ihrer Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes genügen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Gewerberinges Erkelenz e.V. vom 20.12.2011 sowie dem Antrag der Interessengemeinschaft Gewerbestraße Süd vom 25.01.2012 zu entsprechen und jeweils eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den vier benannten Sonntagen in der Kernstadt bzw. an einem Sonntag im Bereich der Gewerbestraße Süd in der Form zu erlassen, wie sie als Entwürfe der Beschlussvorlage beigefügt sind.

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW ist der Rat für den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zuständig.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

Zu A)

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.05.2012, 30.09.2012, 28.10.2012 und 02.12.2012 im Bereich der Kernstadt der Stadt Erkelenz wird erlassen.“

 

Zu B)

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 22.04.2012 im Bereich der Gewerbestraße Süd wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung Kernstadt

Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung Gewerbestraße Süd

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Ordnungsbehoerdliche_VO_Ladenoeffnungs (89 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Verordnung Gewerbestraße Süd (17 KB)