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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012  

 
 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/219/2012 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die „Allianz 2010“ Fraktionsvorsitzender Fellmin, für die Fraktion „Freie Wähler – UWG Erkelenz“ stv. Fraktionsvorsitzender Moll, für die Fraktion „Bürgerpartei e. V.“ Fraktionsvorsitzender Frings, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen und für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu verschiedenen Wortmeldungen, in denen Fraktionsvorsitzende, stv. Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder die Aspekte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgreifen und ihre Auffassungen dazu vortragen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666),

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 685) wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

83.354.033 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

88.367.933 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

77.095.201 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

78.675.200 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

11.278.974 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.003.835 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

5.500.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

2.524.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

5.013.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser)

4.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge-              ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

4.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

5.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen

              und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

6.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren-              ze  von   10.000 €.  Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des   Stadt-              kämmerers.             

8.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge-              führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre-              chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird.               Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung               des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu-               stimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

 

G 01130001

 

Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

 

 

H 01130003

 

Abbruch Bauxhof

 

 

B 01180035

 

Geräteträger (Ersatz für HS-2414)

 

 

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

 

 

E 12010027

 

Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße

 

 

E 12018001

 

Immerath, Umsiedlungsstandort

 

 

E 12018002

 

Borschemich, Umsiedlungsstandort

 

 

S 13010003

 

Grünordnung Borschemich (neu)

 

 

S 13010006

 

S 13010011

 

Grünordnung Immerath (neu)

 

Revitalisierung Stadtpark.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2012 BGM (2225 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2012 Allianz 2010 (892 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2012 Freie Wähler UWG Erkelenz (1983 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2012 Bürgerpartei (781 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2012 FDP (2044 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2012 SPD (2214 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2012 Bündnis 90 Die Grünen (1503 KB)      
Anlage 8 8 Rede Haushalt 2012 CDU (1683 KB)