§ 1 |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird |
im Ergebnisplan mit |
Gesamtbetrag der Erträge auf | 83.354.033 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 88.367.933 EUR |
im Finanzplan mit |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 77.095.201 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 78.675.200 EUR |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 11.278.974 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 13.003.835 EUR |
festgesetzt. |
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§ 2 |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf |
5.500.000 EUR |
festgesetzt. |
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§ 3 |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf |
2.524.000 EUR |
festgesetzt. |
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§ 4 |
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf |
5.013.900 EUR |
festgesetzt. |
§ 5 |
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf |
12.000.000 EUR |
festgesetzt. |
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§ 6 |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: |
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1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
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2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. |
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§ 7 |
Entfällt. | |
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§ 8 |
Bildung von Budgets |
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV |
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen |
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Wasser) |
4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zuge- ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. 4.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 4.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. |
5. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. |
6. Alle internen Leistungsbeziehungen. |
7. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgren- ze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadt- kämmerers. |
8. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Pkt. 7 aufge- führten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entspre- chender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu- stimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9 | |
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | |
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im einzelnen werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | |
| Bezeichnung | | |
G 01130001 | Grundstücks- und Gebäudeverwaltung | | |
H 01130003 | Abbruch Bauxhof | | |
B 01180035 | Geräteträger (Ersatz für HS-2414) | | |
E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | | |
E 12010027 | Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße | | |
E 12018001 | Immerath, Umsiedlungsstandort | | |
E 12018002 | Borschemich, Umsiedlungsstandort | | |
S 13010003 | Grünordnung Borschemich (neu) | | |
S 13010006 S 13010011 | Grünordnung Immerath (neu) Revitalisierung Stadtpark.“ | | |