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Tagesordnung - 17. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 17. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 01.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.01.2012      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2012 und des Teilfinanzplanes 2012 - 2015 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/118/2011  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung über die Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder  
Enthält Anlagen
0/51/119/2011  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 31.01.2012      
Ö 3.1  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014
Enthält Anlagen
A 80/067/2012  
Ö 3.2  
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath) hier: Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/217/2012  
Ö 3.3  
9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/218/2012  
Ö 3.4  
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof) hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/219/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.     Die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.                                              

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte ist die                                             Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“                                                                                            

   
    31.01.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.       Die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte ist die  Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    01.02.2012 - Hauptausschuss
    Ö 3.4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

1.              Die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.              Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    08.02.2012 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 3.5  
Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/220/2012  
Ö 3.6  
Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/223/2012  
Ö 4  
Aufstellung von Schildern "Kein Platz für Rassismus"  
A 10/643/2012  
Ö 5  
Änderung der Zuständigkeitsordnung  
Enthält Anlagen
A 10/645/2012  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Bereich der Kernstadt für das Jahr 2012  
Enthält Anlagen
A 30/129/2012  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012  
A 20/218/2012  
Ö 8  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in der Zeit vom 22.11.2011 bis 16.01.2012  
Enthält Anlagen
A 20/217/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)