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Tagesordnung - 1. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss
Datum: Do, 19.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung der Schriftführer für den Bau- und Betriebsausschuss  
A 66/209/2009  
Ö 2  
Verpflichtung des Sachkundigen Bürgers Matthias Münster  
A 66/210/2009  
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 4  
Mitteilungen über laufende Baumaßnahmen      
Ö 5  
4. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb  
Enthält Anlagen
A 20/013/2009  
Ö 6  
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2010 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht  
Enthält Anlagen
A 20/014/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.304.212 EUR

 

b) die Erträge auf

10.309.141 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.799.421 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.029.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

   
    19.11.2009 - Bau- und Betriebsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.304.212 EUR

 

b) die Erträge auf

10.309.141 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.799.421 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.029.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

   
    16.12.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss:

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.304.212 EUR

 

b) die Erträge auf

10.309.141 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.799.421 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.029.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan_2010 (53 KB)      
Ö 7  
Feststellung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschl. eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2009 - 2013  
Enthält Anlagen
A 20/015/2009  
Ö 8  
Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltungsprogramm im Jahre 2010  
A 66/211/2009  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)