„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan,
Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das
Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:
1.
Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf
8.304.212 EUR
b) die Erträge auf
10.309.141 EUR
2.
Vermögensplan
a) die Einzahlungen auf
4.799.421 EUR
b) die Auszahlungen auf
8.029.000 EUR
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im
Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist,
wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
1.300.000 Euro festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden
Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.“
19.11.2009 - Bau- und Betriebsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:
1.
Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf
8.304.212 EUR
b) die Erträge auf
10.309.141 EUR
2.
Vermögensplan
a) die Einzahlungen auf
4.799.421 EUR
b) die Auszahlungen auf
8.029.000 EUR
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:
1.
Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf
8.304.212 EUR
b) die Erträge auf
10.309.141 EUR
2.
Vermögensplan
a) die Einzahlungen auf
4.799.421 EUR
b) die Auszahlungen auf
8.029.000 EUR
3.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“