Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW sind die Beschlüsse der Ausschüsse in eine Niederschrift aufzunehmen. Die Schriftführer sind gem. § 52 Abs. 1 GO NRW vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen. Als Schriftführer für den Bau- und Betriebsausschuss werden, und zwar bis auf weiteres, folgende Personen vorgeschlagen: 1. Stadtoberverwaltungsrat Norbert Banritzer 2. Stadtamtsrat Hans-Adam Jansen 3. Stadtamtsrat Georg Scherm Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Der Bau- und Betriebssausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW folgende Personen bis auf weiteres zu Schriftführern für seine Sitzungen: 1. Stadtoberverwaltungsrat Norbert Banritzer 2. Stadtamtsrat Hans-Adam Jansen 3. Stadtamtsrat Georg Scherm“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: keine |
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