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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:
Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung |
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