Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„Die Straßenabschnitte zwischen Krefelder Straße und
dem St. Rochusweg sind nach den folgenden Plänen zu erneuern:
Danziger Str. Z.Nr.
585.2.201 u. 202
Königsberger Str. Z.Nr.
586.2.201 u. 585.2.202
Stettiner Str. Z.Nr.
584.2.201 – 203 u. 204
Die Kanalisation in den Straßen zwischen Krefelder Str.
und dem St. Rochusweg ist entsprechend der Pläne mit den folgenden Zeichnungs.
Nr. zu erneuern:
Danziger Str. Z.Nr.
585.1.201
Königsberger Str. Z.Nr.
586.1.201
Stettiner Str. Z.Nr.
584.1.201 - 203
Zur KAG – Veranlagungen sind je Straßenzug Abrechnungsabschnitte
zu bilden.
Die Planungen sind getrennt nach den Straßenabschnitten den
Anliegern vorzustellen und zu erläutern. Anschließend ist der BZA Erkelenz
– über den Ausbau in Kenntnis zu setzen.
Die Deckung des erhöhten Mittelbedarfes bei den Auftragssachkonten
A 11020023 7852000 und A 11020017 7852000 erfolgt über das Auftragssachkonto A
11020004 7852000.“