Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Straßenabschnitte Danziger Straße (185m), Königsberger Straße (180m) und Stettiner Straße (380m südl. St. Rochusweg) zwischen der Krefelder Straße und dem St. Rochusweg in Erkelenz sind aufgrund ihres Alters von fast 50 Jahren in einem schlechten Zustand. Es fehlt der frostsichere Aufbau, die Straßenränder, Rinnen und Borde sind stellenweise defekt und es existieren zahlreiche alte Aufbruchflächen von Arbeiten an Versorgungsleitungen. Außerdem wurden bei der Kanalinspektion streckenweise schadhafte Kanäle entdeckt, die dringend einer Sanierung bedürfen. Die notwendigen hydraulischen und baulichen Sanierungsschwerpunkte sind auch im Investitionsprogramm Erkelenz – Mitte und im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz aufgeführt. Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, Straßen- und Kanalbaumaßnahme zu kombinieren. Diese Mischwasserkanäle sollen durch insgesamt 665 m neuen Mischwassersammler DN 300 ersetzt werden. Die Hausanschlüsse werden an den neuen Kanal umgeklemmt. Die Straßenerneuerung soll unter Beibehaltung der bestehenden Straßenraumaufteilung geschehen. Es ist vorgesehen, asphaltierte Fahrbahnen mit einseitigen gepflasterten Gehwegen anzulegen. Die Gehwege sollen mittels eines 3 - 7 cm hohen Rundbordes und einer Rinnenplatte von der Fahrbahn getrennt werden (siehe Regelquerschnitt des jeweiligen Straßenzuges). Die platzartigen Aufweitungen in der Danziger- und Stettiner Straße sollen als Mischflächen niveaugleich in grauer Pflasterbauweise hergestellt werden. Hierbei werden nach den jetzigen Parkgewohnheiten Stellplätze in anthrazitfarbenem Pflaster kenntlich gemacht. Zur Platzgestaltung sind Baum- und Grünbeete vorgesehen. Die Einmündungsbereiche werden baulich so gestaltet, dass eine eindeutige rechts- vor links- Regelung in der gesamten vorhandenen Tempo – 30 – Zone im Marienviertel gewährleistet ist. Der Stichweg der Stettiner Straße südlich der Danziger Straße ist niveaugleich ohne Gehwege in Pflasterbauweise vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung muss nicht erneuert werden und bleibt erhalten. Lediglich im Platzbereich der Danziger Straße ist eine Leuchte mit 6 m Lichtpunkthöhe zu ergänzen. Privat genutzte Flächen werden durch die Baumaßnahme nicht in Anspruch genommen. Jedoch müssen vor allem im Bereich der Danziger Straße in kleinerem Umfang Rückübertragungen und andere Grundstücksregulierungen vorgenommen werden. Für die Straßenbaumaßnahmen entstehen Anliegerbeiträge nach dem KAG in Höhe von 60% (Nebenanlagen) bzw. 50% (Fahrbahn, Beleuchtung). Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Straßenabschnitte zwischen Krefelder Straße und dem St. Rochusweg sind nach den folgenden Plänen zu erneuern: Danziger Str. Z.Nr. 585.2.201 u. 202 Königsberger Str. Z.Nr. 586.2.201 u. 585.2.202 Stettiner Str. Z.Nr. 584.2.201 – 203 u. 204 Die Kanalisation in den Straßen zwischen Krefelder Str. und dem St. Rochusweg ist entsprechend der Pläne mit den folgenden Zeichnungs. Nr. zu erneuern: Danziger Str. Z.Nr. 585.1.201 Königsberger Str. Z.Nr. 586.1.201 Stettiner Str. Z.Nr. 584.1.201 - 203 Zur KAG – Veranlagungen sind je Straßenzug Abrechnungsabschnitte
zu bilden. Die Planungen sind getrennt nach den Straßenabschnitten den Anliegern vorzustellen und zu erläutern. Anschließend ist der BZA Erkelenz – über den Ausbau in Kenntnis zu setzen. Die Deckung des erhöhten Mittelbedarfes bei den Auftragssachkonten
A 11020023 7852000 und A 11020017 7852000 erfolgt über das Auftragssachkonto A
11020004 7852000.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Straßen- und Kanalerneuerungskosten belaufen sich auf: Danziger
Str.: Straßenbau: 120.000 € über E 12010014 7852000 Kanal: 100.000
€ über A 11020022 7852000 Königsberger
Str.: Straßenbau: 110.000 € über E 12010020 7852000 Kanal: 120.000 € über A 11020017 7852000 Stettiner Str.: Straßenbau 350.000 € über E 12010025 7852000 Kanal 180.000 € über A 11020023 7852000 Die Kostenerhöhungen gegenüber dem aktuellen Ansatz 2008 des Vermögensplanes des Abwasserbetriebes haben sich erst durch die kürzlich durchgeführten Kamerabefahrungen der Kanalstrecken ergeben. Hier besteht ein höherer Sanierungsbedarf als ursprünglich angenommen. Die benötigten Mittel sind unter den angegebenen Auftragssachkonten bereitgestellt bzw. müssen für die Kanalsanierung bei der Stettiner Str. um 118.000 € und bei der Königsberger Str. um 32.000 € aufgestockt werden. Die Mittelverlagerung soll vom Auftragssachkonto A 11020004 7852000 erfolgen. |
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