Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Straßenabschnitte zwischen Krefelder Straße und dem St. Rochusweg sind nach den folgenden Plänen zu erneuern: Danziger Str. Z.Nr. 585.2.201 u. 202 Königsberger Str. Z.Nr. 586.2.201 u. 585.2.202 Stettiner Str. Z.Nr. 584.2.201 – 203 u. 204 Die Kanalisation in den Straßen zwischen Krefelder Str. und dem St. Rochusweg ist entsprechend der Pläne mit den folgenden Zeichnungs. Nr. zu erneuern: Danziger Str. Z.Nr. 585.1.201 Königsberger Str. Z.Nr. 586.1.201 Stettiner Str. Z.Nr. 584.1.201 - 203 Zur KAG – Veranlagungen sind je Straßenzug
Abrechnungsabschnitte zu bilden. Die Planungen sind getrennt nach den Straßenabschnitten den Anliegern vorzustellen und zu erläutern. Anschließend ist der BZA Erkelenz – über den Ausbau in Kenntnis zu setzen. Die Deckung des erhöhten Mittelbedarfes bei den
Auftragssachkonten A 11020023 7852000 und A 11020017 7852000 erfolgt über das Auftragssachkonto A
11020004 7852000.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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