„Der
historische Stadtgraben in Teilen auf dem Flurstück 1049, Flur 27, Gemarkung
Erkelenz, ist ein Bodendenkmal im Sinne des § 2 (5)Denkmalschutzgesetz NRW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An
der Erhaltung bzw. Ausgrabung und Archivierung besteht aus wissenschaftlichen,
insbesondere ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen, ein öffentliches
Interesse. Aus diesem Grunde ist das Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt
Erkelenz einzutragen.“
05.06.2008 - Bau- und Betriebsausschuss
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Der historische Stadtgraben in Teilen auf dem
Flurstück 1049, Flur 27, Gemarkung Erkelenz, ist ein Bodendenkmal im Sinne des
§ 2 (5) Denkmalschutzgesetz NRW. Es ist
bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung bzw. Ausgrabung und Archivierung
besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere ortsgeschichtlichen und
städtebaulichen Gründen, ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das
Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“