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Auszug - Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste  

 
 
28. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 63/108/2008 Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

„Der historische Stadtgraben in Teilen auf dem Flurstück 1049, Flur 27, Gemarkung Erkelenz, ist ein Bodendenkmal im Sinne des § 2 (5)  Denkmalschutzgesetz NRW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung bzw. Ausgrabung und Archivierung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen, ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig