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Beschluss: „Der historische Stadtgraben in Teilen auf dem Flurstück 1049, Flur 27, Gemarkung Erkelenz, ist ein Bodendenkmal im Sinne des § 2 (5) Denkmalschutzgesetz NRW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung bzw. Ausgrabung und Archivierung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen, ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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