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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung  

 
 
28. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Techn

Techn. Beigeordneter Lurweg trägt nachfolgende Mitteilungen vor:

 

1.1  Anfrage Beparken Rasenfläche

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen in Ihrer Anfrage vom 30.05.2008 fest, dass die städtische Grünanlage an der Westpromenade im Bereich der Zufahrt zum Schwimmbad und dem Willy-Stein-Stadion zunehmend als Parkplatz genutzt werde, obwohl die Zufahrt durch Verkehrszeichen 260 für Kraftfahrzeuge gesperrt sei. Durch dieses Beparken sei die Rasenfläche entlang des Weges zur Sporthalle des Berufskollegs inzwischen schon erheblich beschädigt worden. Außerdem würde das andauernde Parken zu Verdichtungen des Bodens führen und dadurch den Wurzelbereich der Bäume schädigen.

Die Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.         Wer ist im Besitz der Schlüssel für die Schranke?

Die Schranke ist mit einem 3-Kant-Schloss versehen, das sich ohne Schwierigkeiten mit einem 17er-Ringschlüssel öffnen lässt. Aus diesem Grunde ist nicht nachvollziehbar, wer die Möglichkeit besitzt, die Schranke zu öffnen.

 

2.         Wer ist für das Öffnen und Schließen der Schranke verantwortlich?

            Die Öffnung und Schließung der Schranke obliegt den Bediensteten des

städtischen Bäderbetriebes.

 

3.         Warum wird die vorhandene Schranke nicht geschlossen?

Mehrfach am Tag wird die Schranke geschlossen, ist aber in der Regel nach 15 Minuten wieder offen. Die personelle Ausstattung des Schwimmbades lässt es nicht zu, dass die Sperrung der Zufahrt ständig kontrolliert wird.

 

4.         Sollten inzwischen so viele Schlüssel ausgegeben sein, dass ein kontrolliertes Schließen der Schranke nicht mehr möglich ist, könnte das alte Schloss ausgetauscht werden. Warum geschieht das nicht?

            Bevor das Schloss ausgetauscht wird, muss zunächst geprüft werden, ob durch den Nutzerdruck eine Sperrung der Zufahrt mit einer Schranke tatsächlich sinnvoll ist. Bei einer berechtigten Anfahrt zum Stadion oder Schwimmbad müsste sich der Kraftfahrzeugführer zunächst mit dem Schwimmbadpersonal in Verbindung setzen, damit die Schranke geöffnet wird. Diese Verfahrensweise erscheint bei mehreren Anfahrten am Tag als wirtschaftlich nicht sinnvoll und praktikabel. Sie führt dann im Ergebnis zum gleichen Zustand, wie er jetzt vorhanden ist.

 

5.         Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeiten,

a)        die Rasenfläche so einzuzäunen, wie es entlang der Westpromenade gemacht wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Einzäunung zu Kirmeszeiten entfernt werden kann;

b)                einen Poller der Zufahrt zur Turnhalle des Berufskollegs zu installieren;

c)                 die jetzt vorhandene Schranke durch eine sich automatisch öffnende Schranke mit Magnetkarte zu ersetzten, wie sie im Innenhof der Stadtverwaltung verwirklicht wurde?

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geschilderte Problematik ist der Verwaltung bereits bekannt. Aus diesem Grunde sollte noch in diesem Jahr die vorgeschlagene Lösung zu a) und b) durchgeführt werden. Durch einen langwierigen Personalausfall in der Grünflächenabteilung, konnte dies jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung hofft, dass die Arbeiten im Laufe der Monate Juli/August ausgeführt werden können.

Eine sich automatisch öffnende Schranke ist nicht sinnvoll, da jeder Zulieferer bekannt sein muss. Dies ist nicht der Fall. Auch die Möglichkeit, die Schranke mittels Zuruf zu öffnen, ist nicht praktikabel, da dann ständig eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Schwimmbadpersonals die Sprechanlage beobachten muss. Die Verwaltung hält das Problem grundsätzlich für gelöst, wenn durch den Einbau eines Rabattengeländers und eines Pollers auf der Zufahrt zur Turnhalle ein Beparken der Grünanlage nicht mehr möglich ist.

Ein verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen im Bereich der Zufahrt müsste im Rahmen der Verkehrsüberwachung durch die örtliche Ordnungsbehörde geahndet werden.

 

6.         Welche Anschaffungs- und Folgekosten würden diese Lösungen nach sich ziehen?

            Kosten für die Lieferung und Montage des Rabattengeländers betragen ca. 4.000,00 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für das Herstellen einer Zufahrt anlässlich von Veranstaltungen. Die Kosten und Folgekosten von automatischen Schrankensystemen konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.

 

 

1.2  Anfrage Haus Hohenbusch

 

Mit Datum vom 05.05.2008 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anfrage an den Bürgermeister:

Auf Haus Hohenbusch werden im 1. Obergeschoss museale Zellen mit dem Ziel ausgebaut, dort eine Dauerausstellung einzurichten. Dazu war die Installation eines Fluchtweges im Hauptgebäude erforderlich. Der Einbau eines Zuganges für Gehbehinderte ist jedoch bisher nicht vorgesehen, so dass dieser Gruppe die Möglichkeit zum Besuch der Ausstellung verwehrt bleibt.

 

1.         Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Missstand zu beheben?

Die Verwaltung sieht zur Zeit keine Möglichkeit diesen Missstand zu beheben. Aufgrund der denkmalrechtlichen Vorschriften und der beengten Platzverhältnisse war auch für den neuen Fluchtweg nur der Einbau einer Wendeltreppe möglich. Die vorhandene Treppensituation ins Obergeschoss ist ebenfalls sehr beengt. Die Installation z.B. eines Treppenliftes ist aus diesen Gründen nicht möglich. Der Ein- oder Anbau eines Aufzuges dürfte nach erster denkmalrechtlicher Einschätzung nicht möglich sein. Diese Situation ist aber keinesfalls unüblich, da auch in weiteren Gebäuden auf Haus Hohenbusch Nutzungen in den Obergeschossen stattfinden, die leider nicht Behinderten gerecht zugänglich sind. Auch sei hier nachrichtlich auf das Alte Rathaus verwiesen, wo auch leider keine direkte Behinderten gerechte Zugangsmöglichkeit besteht. Bisher ist eine Teilnahme von Menschen mit schweren Gehbehinderungen an Veranstaltungen in diesen Räumlichkeiten durch provisorische Hilfestellungen wie z.B. Tragen, ermöglicht worden. Dieses wird grundsätzlich auch auf Haus Hohenbusch für die Besichtigung der musealen Zellen nach vorheriger Anmeldung möglich sein.

 

2.         Wir bitten um Beantwortung einschließlich der Einschätzung eventuell entstehender Kosten.

 

Die Frage ist hiermit beantwortet. Aufgrund der denkmalrechtlichen und baulichen

Vorgaben sind nach einer ersten Abschätzung keine Maßnahmen möglich, so dass

auch keine Kosten entstehen.