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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung |
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Ö 2 |
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Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt |
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Ö 3 |
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Mitteilungen über lfd. Baumaßnahmen |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten Klimaschutz und Umwelt |
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Ö 4.1 |
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Leitbild der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz |
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RKS/013/2021 |
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Ö 4.2 |
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Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz |
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RKS/014/2021 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Ausschuss beschließt auf Basis des vorgelegten Entwurfs das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz und beauftragt die Verwaltung mit der Finalisierung der Richtlinie, so dass diese zum 01.01.2022 in Kraft treten kann.“ |
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22.09.2021 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt |
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Ö 4.2 - geändert beschlossen |
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Ergänzter Beschluss - Änderungen fett und kursiv - (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Ausschuss beschließt auf Basis des vorgelegten Entwurfs das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz und beauftragt die Verwaltung mit der Finalisierung der Richtlinie, so dass diese zum 01.01.2022 in Kraft treten kann. Das Förderprogramm wird unter dem Fördertatbestand E-Bike/Pedelec um die Förderung von „normalen" Fahrrädern ergänzt. Der Nachweis eines Ökostrombezugs wird auf den Fördertatbestand E-Bike/Pedelec beschränkt und „normale" Fahrräder davon ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Förderprogramms in 2022 zu evaluieren und dem Ausschuss zu berichten, um ggf. Fördertatbestände und Budgetrahmen für die Folgejahre anzupassen."
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
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23.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Der Ausschuss beschließt auf Basis des vorgelegten Entwurfs das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz und beauftragt die Verwaltung mit der Finalisierung der Richtlinie, so dass diese zum 01.01.2022 in Kraft treten kann. Das Förderprogramm wird unter dem Fördertatbestand E-Bike/Pedelec um die Förderung von „normalen" Fahrrädern ergänzt. Der Nachweis eines Ökostrombezugs wird auf den Fördertatbestand E-Bike/Pedelec beschränkt und „normale" Fahrräder davon ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Förderprogramms in 2022 zu evaluieren und dem Ausschuss zu berichten, um ggf. Fördertatbestände und Budgetrahmen für die Folgejahre anzupassen."
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
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29.09.2021 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Der Ausschuss beschließt auf Basis des vorgelegten Entwurfs das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz und beauftragt die Verwaltung mit der Finalisierung der Richtlinie, so dass diese zum 01.01.2022 in Kraft treten kann. Das Förderprogramm wird unter dem Fördertatbestand E-Bike/Pedelec um die Förderung von „normalen" Fahrrädern ergänzt. Der Nachweis eines Ökostrombezugs wird auf den Fördertatbestand E-Bike/Pedelec beschränkt und „normale" Fahrräder davon ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Förderprogramms in 2022 zu evaluieren und dem Ausschuss zu berichten, um ggf. Fördertatbestände und Budgetrahmen für die Folgejahre anzupassen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4.3 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 25.04.2021: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Parkhaus Neusser Straße |
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III/095/2021 |
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Ö 5 |
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Angelegenheiten Hochbauamt |
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Ö 5.1 |
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Neubau Mehrzweckhalle Kückhoven
hier: Grundsatzbeschluss zum Förderantrag |
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A 63/344/2021 |
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Ö 6 |
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Angelegenheiten Tiefbauamt |
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Ö 6.1 |
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Starkregenrisikomanagement (SRRM) |
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A 66/438/2021 |
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Ö 6.2 |
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Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltungsprogramm im Jahr 2021
hier: Baubeschluss |
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A 66/437/2021 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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